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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 07.04.2009


Terre des Femmes - Protestaufruf zu erschreckendem Urteil in Vergewaltigungsprozess
AVIVA-Redaktion

Frauenrechtlerinnen, wie Christa Stolle von Terre des Femmes, sind empört über die Entscheidung des OLG Saarbrücken zum Thema Vergewaltigung. Sind Frauen etwa schuld, wenn sie vergewaltigt werden?




TERRE DES FEMMES verurteilt Entscheidung des OLG Saarbrücken zum Thema Vergewaltigung
"Wir sind zutiefst schockiert, dass durch das OLG Saarbrücken die Tat eines Vergewaltigers verharmlost wird", so Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. "Denn mit dem Urteil, dass sich die Frau ´aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation´ begeben habe, wird Frauen eine durch nichts zu rechtfertigende Verantwortung gegeben, welche vielmehr allein bei dem Täter und der Gesellschaft zu suchen ist".

Die Rechtsprechung bezog sich auf einen Fall, bei dem eine Frau nach Alkoholkonsum von einem Mann (genauer: ihrem Chef, Anm. der Red.) in dessen Wohnung vergewaltigt wurde. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hebt die Entscheidung des Landgerichtes Saarbrücken über die Schmerzensgeldzahlung einer vergewaltigten Frau teilweise auf.

Solche Rechtsauslegungen leisten zudem Vorschub für diskriminierende Aussagen und Ansichten, wie "Frauen im Minirock seien selbst schuld" oder für beschämende Umformulierungen wie "vergewohltätigen". Sie zeugen von einer zynischen Toleranz gegenüber frauenverachtenden Straftaten, welche sich auf ein falsches Verständnis und sogar Sympathisierung mit dem Täter stützen.

"Eine derartige Schuldzuweisung begünstigt eine überaus gefährliche gesellschaftliche Entwicklung, denn angstvolle Vorsichtsmaßnahmen und die ständige Vermeidung von mutmaßlich ´verfänglichen´ Situationen schränken das selbstbestimmte Leben von Frauen ein und unterstützen noch die Sichtweisen der Täter", sagt Serap Altinisik, Referentin für Häusliche Gewalt. Weiterhin führt sie an, "dass so ein Urteil diskriminierende Strukturen gegenüber Frauen zementiert und stark kontraproduktiv für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern ist."

Nach der Statistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2007 sind 9,1 Frauen pro 100.000 EinwohnerInnen von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung betroffen.

Christa Stolle fordert eine konsequente Ahndung und Bekämpfung dieses Zustandes, "da eine Vergewaltigung stets als ein Angriff auf die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu werten ist und Täter in jedem Fall zur Rechenschaft gezogen werden müssen."

Hier eine Vorlage für einen Prostbrief:

AdressatInnen:
An: Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarländisches Oberlandesgericht, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken
An: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
An: Dr. Martina Köppen, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Alexanderstr. 1, 10178 Berlin
An: Ministerin Ursula von der Leyen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),

ich protestiere gegen die Entscheidung des OLG Saarbrücken, in der vergewaltigten Frauen eine Mitschuld an der Gewalttat unterstellt wird.

Die Rechtsprechung bezieht sich auf einen Fall, bei dem eine Frau nach Alkoholkonsum von einem Mann in dessen Wohnung vergewaltigt wurde. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hob die Entscheidung des Landgerichtes Saarbrücken über die Schmerzensgeldzahlung einer vergewaltigten Frau teilweise auf.

Die Entscheidung verharmlost die Tat eines Vergewaltigers, denn mit dem Urteil, dass sich die Frau "aus freier Entscheidung in eine für sie erkennbar verfängliche Situation" begeben habe, wird Frauen eine durch nichts zu rechtfertigende Verantwortung gegeben, welche vielmehr allein bei dem Täter und der Gesellschaft zu suchen ist.

Solche Rechtsauslegungen leisten zudem Vorschub für diskriminierende Aussagen und Ansichten, wie "Frauen im Minirock seien selbst schuld". Sie zeugen von einer zynischen Toleranz gegenüber frauenverachtenden Straftaten, welche sich auf ein falsches Verständnis und sogar Sympathisierung mit dem Täter stützen. Zudem schränken sie das selbstbestimmte Leben von Frauen ein und unterstützen die Sichtweisen der Täter.

Ich bitte Sie um Unterstützung beim Schutz von Frauen vor diskriminierender Rechtsprechung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)


Weitere Infos: www.terre-des-femmes.de

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Beitrag vom 07.04.2009

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